BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


26. Mai 2013

Jede Menge Kies...

Was wären wir ohne Kies?

Die Baggerseen nicht nur im Bruhrain sprechen eine deutliche Sprache. Wir brauchen den Kies. Ohne Kies geht in der Bauindustrie nichts. Da gibt es natürlich schon mal Interessenkonflikte mit dem Naturschutz, wenn z.B. ein bestehender See in ein Landschaftsschutzgebiet hinein erweitert werden soll.

Ob der Zierkies aber wirklich sein muss ist sehr fraglich. Immer mehr Gärten und öffentliche Flächen werden zugekiest, den Pflanzen und davon abhängigen Tieren noch mehr Lebensraum entzogen. Es ist zu hoffen, dass das Naturverständnis sich nicht an der Verwendung von Zierkies ablesen lässt. Mut zu mehr Grün. Un-kraut ist keine Un-ordnung. Unkraut ist Lebensgrundlage. Auch ein Friedhof muss nicht in jeder Hinsicht tot sein, darf Leben zulassen.

Wir appellieren an Verwaltungen und BürgerInnen, die scheinbare Ordnung nicht zu übertreiben.

Wer Natur schützt, schützt auch den Menschen.

14. April 2012

Müssen unbedingt Gesetze die Natur schützen?

Rücksicht nehmen? Gerne! und was bringt es mir?Diese und ähnliche Argumentationen kennen wir alle. Und da der Mensch erst mal egoistisch ist, muss es im Sinne des "guten Miteinanders" Regeln geben. Alle Erfahrung zeigt, dass Regeln nur dann breit akzeptiert werden, wenn die Nichtbeachtung etwas kostet. Einsicht ist selten. Für die Holzstapel im LSG Saalbachniederung, die vom Landratsamt genehmigt sein müssen, setzen wir nun noch bis Herbst 2012 auf Einsicht. Dann sollen die Behörden entscheiden wie ernst sie selbst die Gesetze zum Schutz der Natur nehmen. Wir bitten um Beachtung und um Verständnis für unsere Vorgehensweise.
Auszug aus BNatSchG, Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften, §69 Bußgeldvorschriften: "Die Ordnungswidrigkeit kann ...mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."

22. Februar 2012

Im Kohlplattenschlag liegen die Bäume kreuz und quer

Das soll so sein; die Natur können wir nicht wie unser Wohnzimmer behandeln. Es ist teilweise schon bedenklich wie wir die Natur im Garten behandeln, ganz zu schweigen von unseren oft "naturtoden" Friedhöfen. Wir neigen dazu, die Natur nach ihrem Nutzen für uns zu bewerten, z.B. das Totholz im Kohlplattenschlag könnten wir gut für unseren Ofen brauchen, für manchen bestehen Frösche nur aus Schenkeln, Rehe nur aus gespicktem Rücken. Wer Natur ihrer selbst willen helfen will, möge sich z.B. an den Pflegetagen zugunsten der Natur beteiligen.

22. Februar 2012

Gehölzfrevel entlang der Oberbruchwiesen

Das NSG Oberbruchwiesen grenzt an die Gemarkung Liedolsheim. Die Grenze ist der sogenannte "alte Scheidgraben", an dem auch ein jetzt sehr breiter Feldweg entlang führt. Hier war seit vielen Jahren eine nach § 32 NatSchG geschützte Feldhecke bzw. Feldgehölz, also ein Biotop, das eine wichtige Schutzfunktion als Puffer hat.

Ein Bagger hat nun in der Woche vom 6. - 10.Februar das Gehölz zum großen Teil inklusive der Wurzelstöcke in einer Breite von 3-4 m auf Liedolsheimer Gemarkung entfernt und die "Wunden" teilweise mit Schutt bzw. Ziegelmaterial zugedeckt. Außerhalb der Brutzeit ist zwar eine Pflegemaßnahme wie z.B. ein Rückschnitt zulässig, aber die Rodung einer Hecke bzw. eines Gehölzes ist damit nicht zu rechtfertigen.

Dieser "maßlose Eingriff in das Biotop" betrifft auch das FFH-Gebiet "Rheingebiet von Karlsruhe bis Philippsburg".

Der BUND Bruhrain hat am 13.Februar eine Umweltmeldung an das Landratsamt Karlsruhe gemacht. Dieser rigorose Eingriff muss ausgeglichen werden. Mit einem Bussgeld ist das nicht getan. Es zeigt sich leider wieder, dass Natur eine Lobby braucht und Naturschutz nicht selbstverständlich ist.

23. Januar 2012

Privatinteresse kontro Solidarität

Nicht nur im Landschaftsschutzgebiet Saalbachwiesen ist die Solidarität für Natur eingeschränkt. Zwar gibt es behördlicherseits eine Verordnung, die allen Flurstücksbesitzern bekannt sein sollte, aber im Zweifelsfall wird eben doch der Holzstapel auf den eigenen Acker gesetzt.

Das Dilemma ist: wenn die schon längst überfällige Umweltmeldung gemacht wird, trifft es auch diejenigen, die das Holz in überschaubarer Menge sauber entlang des Saalbachs und nicht als oft unordentlichen Querriegel aufgesetzt haben. Für Wohn-, Bauwagen und Bauschutt gilt dies ebenso.

Wir appellieren deshalb nochmals an alle Betroffenen, baldmöglichst Abhilfe zu schaffen.

13. Dezember 2011

Landschaftsschutzgebiet Saalbachniederung

Keiner der Betroffenen in der Saalbachniederung kann sich beschweren. Einige wenige haben die Stapel vollständig beseitigt oder zumindest wenig störend sauber entlang des Saalbach aufgesetzt. Andere Stapel, insbesondere Querriegel wachsen wieder. Alte vergammelte Wohnwägen, Koniferen, Bauschutt uvm. stellen nach wie vor den Schutzzweck des Gebietes auf den Kopf. Nach nun 2 Jahren Appell und warten auf einsichtige Reaktionen werden wir im Frühjahr eine entsprechende Umweltmeldung leider machen MÜSSEN. Wir hoffen auf Verständnis. Schutz der Natur ist Schutz des Menschen.

Quelle: http://graben-neudorf.bund.net/gemeinden/graben_neudorf/aus_den_schutzgebieten/