18. Februar 2012
Gehölzfrevel entlang der Oberbruchwiesen
Das NSG Oberbruchwiesen grenzt an die Gemarkung Liedolsheim. Die Grenze ist der sogenannte "alte Scheidgraben", an dem auch ein jetzt sehr breiter Feldweg entlang führt. Hier war seit vielen Jahren eine nach § 32 NatSchG geschützte Feldhecke bzw. Feldgehölz, also ein Biotop, das eine wichtige Schutzfunktion als Puffer hat.
Ein Bagger hat nun in der Woche vom 6. - 10. Februar das Gehölz zum großen Teil inklusive der Wurzelstöcke in einer Breite von 3-4 m auf Liedolsheimer Gemarkung entfernt und die "Wunden" teilweise mit Schutt bzw. Ziegelmaterial zugedeckt. Außerhalb der Brutzeit ist zwar eine Pflegemaßnahme wie z.B. ein Rückschnitt zulässig, aber die Rodung einer Hecke bzw. eines Gehölzes ist damit nicht zu rechtfertigen.
Dieser "maßlose Eingriff in das Biotop" betrifft auch das FFH-Gebiet "Rheingebiet von Karlsruhe bis Philippsburg".
Der BUND Bruhrain hat am 13. Februar eine Umweltmeldung an das Landratsamt Karlsruhe gemacht. Dieser rigorose Eingriff muss ausgeglichen werden. Mit einem Bußgeld ist das nicht getan. Es zeigt sich leider wieder, dass Natur eine Lobby braucht und Naturschutz nicht selbstverständlich ist.