23. Juli 2012

Eine NABU-Studie belegt große „Roundup“-Risiken – Unkrautkiller schaden auch dem Menschen

Auch wenn man Roundup in jedem Gartencenter bekommt, sollte man doch beachten, dass der Einsatz unter bestimmten Umständen verboten ist. Dazu heißt es laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Die Anwendung ist verboten auf nicht versiegelten Flächen, die mit Splitt, Kies oder ähnlichen Materialien befestigt sind oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland) - zumindest, wenn von ihnen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle ausgeht. Es gibt Ausnahmen, in denen man sich bei der zuständigen Behörde ein Anwendungsverfahren genehmigen lassen kann, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

Gerne wird auf Gehwegen und in Höfen - auch in Friedhöfen - damit alles vernichtet was grün ist. Auch ein Friedhof kann und sollte Leben eine Chance geben.




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