BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


2. April 2013

Die Saalbachniederungen...

Erhalt eines ganz besonderen Gebietes: das Landschaftsschutzgebiet Saalbachniederung

...eine Bachlandschaft zwischen Bruchsal und Philippsburg mit offenen, ausgedehnten Wiesenlandschaften und Feldfluren.(Karte)

Inzwischen wurde diese ca. 1480 Hektar große, einzigartig zusammenhängende Fläche, als Landschafts- und Vogelschutzgebiet unter besonderen Schutz (LSG 2.15.048) gestellt.

Das Naturschutzgesetz beschreibt ein Landschaftsschutzgebiet als Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit, in einzelnen Teilen die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft oder ihre besondere Bedeutung für naturverträgliche Erholung der Allgemeinheit zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.

Kulturdenkmäler finden oft mehr Unterstützung als unsere Natur, als Kulturlandschaft. Auf Biotope und Schutzgebiete unserer Gemarkungen können und sollten wir stolz sein. Durch unser Tun oder Nicht- Tun gefährden wir die Artenvielfalt, gefährden wir das Leben zahlreicher Tiere und Pflanzen.

Unglaublich, dass gerade einer der Schutzzwecke als „wertvolle Erholungsfläche im Einzugsbereich Bruchsal“, das Schutzgebiet durch nicht sachgemäße Freizeitnutzung gefährdet! 

Ein wesentlicher Schutzzweck ist neben der Artenvielfalt auch das einzigartige Landschaftsbild. Dieses Bild wird massiv gestört von Holzstapeln und anderen Ablagerungen.

Die Natur muss oft unseren finanziellen oder bequemen Interessen weichen. Wie so oft gefährdet der Eigennutz einiger weniger Menschen das große Ganze. Es geht um den Erhalt eines ganz besonderen Gebietes: das Landschaftsschutzgebiet Saalbachniederung.

Eindeutig verboten sind alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern, insbesondere wenn u.a. das Landschaftsbild nachteilig geändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt oder der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird.

Die Verordnung ist eindeutig: Es sind keinerlei Ablagerungen erlaubt!

Nachzulesen in der Verordnung zum LSG Saalbachniederung!

Leider braucht der Schutz der Natur eine Lobby – auf uns kann die Natur zählen. Und auf Sie?


Quelle: http://graben-neudorf.bund.net/nc/themen_und_projekte/detail/artikel/die-saalbachniederungen/