8. August 2011

Umbruchverbot von Wiesen?

Seit dem 1. Juli 2011 gilt in ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland. Etwa die Hälfte der rund 3.900 in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten hat ihre Heimat in grünlandähnlichen Gebieten. Bei den geschützten Arten sei der Anteil sogar noch höher. Seit dem Jahr 2003 seien in Baden-Württemberg über 20.000 Hektar Dauergrünland verloren gegangen. Der überwiegende Teil sei in Ackerland umgewandelt worden. Der Grünlandanteil in Baden-Württemberg belaufe sich insgesamt auf 545.000 Hektar.
"Dauergrünland ist eine der klima- und wasserschutzfreundlichsten Landnutzungsformen überhaupt. Ein Hektar geschütztes Dauergrünland bietet nach Expertenmeinung ein jährliches Einsparpotenzial von rund zehn Tonnen Kohlendioxid", erklärte der Agrarminister. Das Umbruchverbot diene somit direkt dem Erhalt der natürlichen Ressourcen.
Die Regelung soll ab dem 1. Juli 2011 wirksam sein. Dauergrünland, das zwischen dem 1. Juli 2011 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes umgewandelt wird, wird wieder hergestellt werden müssen. Damit sollen sogenannte "Last-Minute-Umbrüche" durch einzelne Landwirte vermieden werden.
"Das generelle Umbruchverbot ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer ‚grüneren' Landwirtschaft im Südwesten. Es ist ein klares Bekenntnis Baden-Württembergs zugunsten einer nachhaltigen Landbewirtschaftung", erklärte der Agrarminister.




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