2. März 2012

Der Maulwurf steht unter Naturschutz - auch in Graben-Neudorf

Es ist verboten den Maulwurf zu stören oder gar zu töten. Der fast blinde Baumeister steht seit 1988 unter ganzjährigem Naturschutz. Das scheint leider nicht jede/r zu wissen. Die Erdhügel können auf einem Rasen lästig sein, im Garten weniger. Trotzdem: es kann nicht sein, dass Jugendliche Maulwürfe auf einem Vereinsgelände fangen müssen und dann auch noch gezeigt wird, wie diese umgebracht werden. Die Methode verbreiten wir lieber nicht. Vertreiben ist erlaubt z.B. per Lärm- oder Duftattacke. Wir werden auf die Einhaltung achten.




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