Der Ausstieg zur Atomenergie ist beschlossen. Schrittweise will die Bundesregierung bis 2022 alle Kernkraftwerke in Deutschland abschalten.
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass keine Kernkraftwerke in Reserve erhalten werden müssen.
Einfaches Abschalten geht bei dieser Technik allerdings nicht. Die strahlenden Komponenten müssen vorerst bis zu einer Endlagerlösung in Zwischenlager am Standort verbleiben. Die Sicherheitsstandards wurden mit dem aktuellen Atomgesetz erhöht und erfordern im Nachbetrieb, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung hohe Kosten. Derzeit geht man von 47,5 Millarden Euro aus! (47 500 000 000 € ausgeschrieben) Tendenz steigend...
Wer zahlt diese Atomfolgekosten?
Die Betreiber der Anlagen sind zu einer entsprechenden Rückstellung verplichtet. Diese muss lediglich in der Bilanz z.B. als Sachwert ausgewiesen sein. Dadurch steht das Geld nicht direkt zur Verfügung und wäre bei einer Pleite weg!
Bei der ersten Sitzung der Atom-Finanz-Kommision war Thema, dass diese Rückstellung in einen öffentlich-rechtlichen Fond gezahlt werden solle. Ein erster Schritt mit erheblichen Schwächen, ist auch das vom Kabinett beschlossene Konzern-Nachhaftungsgesetz, aus dem die Stromkonzerne auch für abgespaltene Tochterfirma haften sollen. (weitere Informationen)